Allgemeine Geschäftsbedingungen Bowltreff
- Kategorie: AGB-Hausordnung
- Veröffentlicht: Sonntag, 06. Februar 2022 22:00
- Geschrieben von Super User
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Die Hausordnung ist Vertragsbestandteil und für jedes Mitglied, jeden Gast und Kunden bindend.
Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Die Hausleitung behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern. In den einzelnen Hausbereichen befinden sich weitere Hinweise, die diese Hausordnung ergänzen und ebenfalls verbindlichen Bestand haben.
1. Im Vordergrund steht beim Bowling nicht nur Spaß am Spiel, sondern auch respektvoller, höflicher und toleranter Umgang miteinander. Dies dürfen Sie von uns erwarten, aber auch wir von unseren Gästen.
2. Da die Bahnen geölt sind, ist das Betreten der Bahnen nur unserem Personal gestattet. UNFALLGEFAHR! Eine Haftung für Unfälle und Verletzungen beim Bowling und in den Räumlichkeiten seitens des Inhabers der Bowlinganlage wird ausgeschlossen.
3. Es darf nur in Bowlingschuhen gespielt werden. Aufgrund des Materials darf das Haus mit diesen nicht verlassen werden.
4. Der Anspruch auf eine bestimmte Bahn/en ist nicht gegeben. Die Vergabe der reservierten Bahnen übernimmt die Geschäftsführung vor Ort.
5. Bitte nicht in den Ballrücklauf greifen oder gar den Kopf hineinstecken, da Verletzungsgefahr besteht. Des Weiteren sollten keine Gegenstände darauf abgelegt werden. Auf dem Kugelrücklauf dürfen nicht mehr als 10 Bowlingbälle pro Doppelbahn liegen, bitte nicht mit mehr Bällen spielen, UNFALLGEFAHR!
6. Die Kinderbanden (Bumper) stehen ausschließlich Kindern bis 12 Jahre oder Spielern mit leichten Bällen (bis zu 9 lbs) zur Verfügung.
7. Die 6 Pfund Kugeln dürfen ausschließlich von Kindern bis 6 Jahre gespielt werden.
8. Sollte einmal etwas zu Bruch gehen oder verschüttet werden (Speisen oder Getränke), bitten wir Sie, dies unverzüglich einem unserer Mitarbeiter mitzuteilen, damit wir uns darum kümmern können. Während der Reinigung bitten wir den Spielbetrieb kurz einzustellen.
9. Eine reservierte Bahn die nicht pünktlich belegt ist, wird vom Counter in der Regel nach spätestens 5 Minuten freigegeben. Sollte sich eine Verspätung abzeichnen, reicht ein kurzer Anruf, damit die Reservierung weiterhin bestehen bleibt. Eine Verlängerung oder Verschiebung bei anschließender Belegung ist nicht möglich.
10. Reservierte Bahnen, die nicht in Anspruch oder verspätet genommen werden, werden zu 100 % berechnet. Wir bitten Stornierungen rechtzeitig, max. 3 Stunden vorher, telefonisch mitzuteilen. Sollten mehr als eine Bahn reserviert sein, müssen diese mindestens 24 Stunden vorher geändert oder abgesagt werden.
11. Bei Stornierungen von größeren Gruppen- bzw. Firmenfeiern behält sich die Geschäftsleitung vor, folgende Stornogebühren in Rechnung zu stellen: Stornierung vor 15 Tagen: 0 %, Stornierung erfolgt 14 Tage vorher: 50 %, Stornierung erfolgt 48 Std. vorher: 75 % Für Einzelfälle bitten wir mit der Geschäftsführung Kontakt aufzunehmen, damit eine individuelle Lösung gefunden werden kann.
12. Aus Sicherheitsgründen können wir keine 200 & 500 Euro-Scheine annehmen. Ausnahmen können gewährt werden, wenn eine Ausweis- und Geldscheinkopie sowie eine Übernahme der Haftung für die Echtheit des Scheines vorliegt.
13. Ein verspäteter Spielbeginn oder eine technische Störung im Bahnbetrieb berechtigt nicht zur Reduzierung des Spielpreises. Die Geschäftsleitung (Counter) kann jedoch in der Regel einen Nachlass gewähren.
14. Auf Garderobe und mitgebrachte Gegenstände ist selbst zu achten. Wir übernehmen keine Haftung.
15. Wir bitten, unsere Sanitäranlagen sauber zu hinterlassen. Sollten die Anlagen nicht in Ordnung sein, bitten wir dies unserem Counterpersonal mitzuteilen, damit sich dieser darum kümmern kann.
16. Den Aufforderungen des Hauspersonals ist Folge zu leisten. Eltern haften für ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht besteht für die anwesenden Eltern oder Begleitpersonen.
17. Sobald alle Bahnen ausgeschaltet sind, dürfen keine Bälle mehr geworfen werden, da dies zu Beschädigungen der Maschine führen kann. Bei Beschädigungen besteht Haftungspflicht.
18. Bowlingbälle, die ein Spieler mitbringt, benutzt er auf eigenes Risiko. Eine Haftung der Bowlinganlage für Schäden ist ausgeschlossen.
19. Das Mitbringen von Speisen und Getränke jeglicher Art ist nicht gestattet.
20. Sichtlich angetrunken Gästen kann zur eigenen Sicherheit das Bowlingspielen verwehrt werden.
21. Im Hause herrscht striktes Rauchverbot.
22. Gutscheine können nicht in Bargeld eingelöst werden. Es gilt immer nur 1 Gutschein pro Bahn und Person. Gutscheine sind nicht kombinierbar. Ausgenommen hiervon sind Geschenkgutscheine.
23. Gerichtsstand ist der Ort der Bowlinganlage.
24. Jeder Gast erklärt sich, mit Betreten des Hauses, Bestätigung bei der Eingabekonsole oder mit der Bezahlung des Spielpreises, der Getränke oder Speisen, mit den AGB’s einverstanden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die AGB’s haftet der Verursacher.